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Kfz-Versicherungen

Jeder Fahrzeugbesitzer ist gesetzlich in Deutschland verpflichtet sein Fahrzeug zu versichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Kfz-Versicherung, die den Schaden eines anderen trägt. Eigene Schäden werden in der Versicherung nicht gedeckt. Die Haftpflichtversicherung wird durch einen Verkehrsunfall aktiviert, indem

ein Fahrer die Schuld trägt oder dessen Folgen verschuldungsunabhängig getragen werden müssen. Die Kfz-Haftpflicht kommt für unterschiedliche Schäden auf: Reparaturen am Kfz oder Objekt; Kostenersatz bei irreparablen Schäden (Zeitwert); Heilungskosten bei Personenschäden sowie evtl. Renten- und Invaliditätsansprüche. Grundlage für die Schadenansprüche und ihre Begleichung ist die Deckungssumme. Die vertragliche Deckungssumme bestimmt den Höchstwert der Deckung. Den Betrag übersteigende Schadenansprüche müssen selbst getragen werden. Zumeist sind die Deckungssummen in ausreichender Höhe vereinbart. Gesetzliche Regelungen gibt es über die Mindestdeckungssumme. In fast allen europäischen Ländern ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Grundlage für die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Leistungsfrei kann die Versicherung bleiben, wenn fahrlässige oder vorsätzliche Verhaltensweisen vorliegen, so zum Beispiel bei Trunkenheit im Verkehr oder Mängel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges. Die Teilkasko- bzw. Vollkasko-Versicherung springt bei Schäden, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen PKW ein. Meist wird bei der Teilkasko eine Selbstbeteiligung vereinbart, die der Versicherungsnehmer selbst begleichen muss, aber die Prämien sengt. Die Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkasko und gibt zusätzlich einen Versicherungsschutz für Schäden, die selbstverschuldet sind oder wenn kein Verursacher zu ermitteln ist. Die Vollkaskoversicherung entschädigt auch für Vandalismus fremder Personen. Bei einem Totalschaden gilt der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens. Teilweise gibt es Versicherungen, die den Neuwert bezahlen, sofern der PKW nicht älter als sechs Monate ist. Ein Wechsel von Vollkasko zur Teilkasko lohnt sich nach einer Faustregel nach zwei bis drei Jahren nach dem Neukauf. Für Personenschäden bei Unfällen gibt es zusätzlich die Insassenunfallversicherung. Sie deckt vor allem auch Versorgungslücken, in dem Fall, dass ein Unfall ohne Selbstverschulden zustande kam und der Unfallverursacher nicht mehr ermittelt werden kann.